Montag, 9. Juli 2012

Mit dem Haustier in den Urlaub an den Gardasee [Gastartikel: Jochen Hofer]

Immer mehr Menschen möchten ihre Haustiere auch gerne mit in den Urlaub nehmen. Dabei ist dies unter bestimmten Voraussetzungen sogar ohne großen Aufwand möglich. Grundsätzlich ist allerdings zu beachten, dass entsprechende Erlaubnisse und Formulare mitgeführt werden, so dass das geliebte Haustier mit in den Urlaub genommen werden darf. In den meisten Fällen handelt es sich um Katzen und Hunde, die mit in den Urlaub möchten. Gerade bei einem längeren Urlaub ist es oft wichtig, dass die eigenen Tiere mitgenommen werden dürfen. Vielfach gibt es keine Verwandten und Bekannten, die sich in Deutschland um die Tiere kümmern können und in eine Tierpension geben die meisten Menschen ihre animalischen Freunde sehr ungern ab.

Richtlinien für das Reisen mit Haustieren beachten

In der EU gibt es bereits seit dem Jahr 2004 einheitliche Gesetze und Bestimmungen für die Mitreise von Haustieren im Urlaub. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade Hunden und Katzen innerhalb der EU nur dann verreisen dürfen, wenn ein Ausweis mitgeführt wird. Wer zum Beispiel mit seiner Katze, oder mit seinem Hund an den Gardasee zum Wanderurlaub reisen möchte, der muss einen blauen Heimtierpass mit sich führen und diesen auf Verlangen auch bei den Beamten vorzeigen. Der Heimtierpass gibt Auskunft darüber, ob die Tiere zum Beispiel gegen Tollwut geimpft sind, was vorgeschrieben ist. Ebenfalls müssen die Tiere, die mit verreisen möchten, über einen Chip, oder über eine entsprechende Tätowierung (diese jedoch nur bis 2011 möglich) gekennzeichnet werden. Somit kann die Herkunft und auch der Besitzer des Tieres festgestellt werden. Die Nummer der Kennzeichnung des Chips oder der Tätowierung müssen im Pass für Heimtiere vermerkt sein.

Reisen mit dem Tier, der Vermieter muss mitspielen

Egal ob in ein Hotel am Gardasee, oder auf dem Campingplatz, oder in einer privaten Ferienwohnung, wer ein Haustier mit in den Urlaub nehmen möchte, muss dafür meist eine Genehmigung beantragen. Oftmals sind Tiere unter bestimmten Bedingungen erlaubt, zum Teil werden Gebühren erhoben, wenn die Tiere mit in den Urlaub kommen und in der Unterkunft leben dürfen

[Dieser Artikel wurde von unserem Leser Jochen Hofer verfasst, und eingesendet. Wir danken an dieser Stelle für die Mühe die er sich gemacht hat. Für weitere Informationen zum Inhalt könnt ihr Jochen unter Jochen(Punkt)Hofer24(at)gmail(Punkt)com erreichen.]

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