Hallo zusammen,
aktuell arbeite ich an der Umstellung aller unserer Blogprojekte. Im Zuge dessen habe ich diesen Blog als erstes verlegt, da er am wenigsten Inhalt von allen Projekten hat. Aufgrund dessen war das Verlustrisiko recht gering, da ich sowas auch nie zuvor gemacht habe.
Bitte klickt auf:
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um wieder zu diesem Blog zu gelangen.
Alle neuen Inhalte werden nur noch unter unserer eigenen Domain veröffentlicht.
ich würde mich freuen wenn ich euch bald wieder dort begrüßen darf.
In diesem Sinne...
euer Frank The Tank
Freitag, 20. Juli 2012
Montag, 9. Juli 2012
Mit dem Haustier in den Urlaub an den Gardasee [Gastartikel: Jochen Hofer]
Immer mehr Menschen möchten ihre Haustiere auch
gerne mit in den Urlaub nehmen. Dabei ist dies unter bestimmten Voraussetzungen
sogar ohne großen Aufwand möglich. Grundsätzlich ist allerdings zu beachten,
dass entsprechende Erlaubnisse und Formulare mitgeführt werden, so dass das
geliebte Haustier mit in den Urlaub genommen werden darf. In den meisten Fällen
handelt es sich um Katzen und Hunde, die mit in den Urlaub möchten. Gerade bei
einem längeren Urlaub ist es oft wichtig, dass die eigenen Tiere mitgenommen
werden dürfen. Vielfach gibt es keine Verwandten und Bekannten, die sich in
Deutschland um die Tiere kümmern können und in eine Tierpension geben die
meisten Menschen ihre animalischen Freunde sehr ungern ab.
Richtlinien für das Reisen mit Haustieren beachten
In der EU gibt es bereits seit dem Jahr 2004
einheitliche Gesetze und Bestimmungen für die Mitreise von Haustieren im
Urlaub. Dabei ist zu erwähnen, dass gerade Hunden und Katzen innerhalb der EU
nur dann verreisen dürfen, wenn ein Ausweis mitgeführt wird. Wer zum Beispiel
mit seiner Katze, oder mit seinem Hund an den Gardasee zum
Wanderurlaub reisen möchte, der muss einen blauen Heimtierpass mit sich
führen und diesen auf Verlangen auch bei den Beamten vorzeigen. Der Heimtierpass
gibt Auskunft darüber, ob die Tiere zum Beispiel gegen Tollwut geimpft sind,
was vorgeschrieben ist. Ebenfalls müssen die Tiere, die mit verreisen möchten,
über einen Chip, oder über eine entsprechende Tätowierung (diese jedoch nur bis
2011 möglich) gekennzeichnet werden. Somit kann die Herkunft und auch der
Besitzer des Tieres festgestellt werden. Die Nummer der Kennzeichnung des Chips
oder der Tätowierung müssen im Pass für Heimtiere vermerkt sein.
Reisen mit dem Tier, der Vermieter muss mitspielen
[Dieser Artikel wurde von unserem Leser Jochen Hofer verfasst, und eingesendet. Wir danken an dieser Stelle für die Mühe die er sich gemacht hat. Für weitere Informationen zum Inhalt könnt ihr Jochen unter Jochen(Punkt)Hofer24(at)gmail(Punkt)com erreichen.]
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